Branchen:
Finanzämter, Finanzdienstleister
Kurzinfo:
Ermöglicht werden die Zahlungen durch die Bestimmungen des Bundesfinanzministeriums – mit Steuererleichterungen für Ihren Arbeitgeber, der mit den freiwerdenden Beträgen Ihre Gehalts-Bonus Firmenkarte oder die Gehalts-Bonus App befüllt und dabei Lohnnebenkosten spart. Für alle Beteiligten eine Win-Win Situation.
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